Energieberatung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen

Neuer TextSeit dem Jahr 2015 besteht die Möglichkeit sein Unternehmen von einem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz:BAFA) gelisteten Energieeffizienzexperten beraten zu lassen. Es handelt sich hierbei um hochwertige Energieberichte, die durch zertifizierte Energieauditoren erstellt werden mit dem Ziel sämtliche Energieverbraucher in Ihrem Unternehmen zu erfassen, Einsparpotentiale aufzudecken und durch geeignete Effizienzmaßnahmen Energiekosten zu senken, wobei gleichzeitig Emissionsreduzierungen erreicht werden. Sie erhalten letztendlich einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Energiebericht nach DIN EN 16247 mit einem Zertifikat für Nachhaltigkeit. Der Energiebericht weist auf alle möglichen Fördermöglichkeiten hin, die Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen kann, um die Amortisationszeiten der Investitionen der einzelnen Maßnahmeempfehlungen deutlich zu verkürzen. Die Energieberatung an sich wird mit genau 80% gefördert.

Weiteres ist auf der BAFA-Internetseite unter > Energie > Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme > Modul 1 zu entnehmen. (bafa.de)



Energieauditpflicht nach DIN EN 16247 für Großunternehmen

Seit 12/2015 besteht eine Energieauditpflicht nach DIN EN 16247 für Großunternehmen. Es handelt sich hierbei um hochwertige Energieberichte, die durch zertifizierte Energieauditoren erstellt werden mit dem verpflichtenden Ziel sämtliche Energieverbraucher in Ihrem Unternehmen zu erfassen, Einsparpotentiale aufzudecken und durch geeignete Effizienzmaßnahmen Energiekosten zu senken, wobei gleichzeitig Emissionsreduzierungen erreicht werden. Sie erhalten letztendlich einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Energiebericht mit einem Zertifikat für Nachhaltigkeit. Auditpflichtig ist jenes Unternehmen, das die Mitarbeiteranzahl von 250 überschreitet und/oder ein Umsatzerlös von über 50 Mio. € pro Jahr erreicht. Weiteres ist auf der BAFA-Internetseite unter > Energie > Energieaudit nach E-DLG zu entnehmen. (bafa.de)

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